Pflegeförderung
Digitalförderung für die Pflege ist Teil des "Pflegepersonal- und Stärkungsgesetzes" (PpSG), welches seit dem 01.01.2019 in Kraft ist und bis 2023 gilt. Gefördert wird die digitale und technische Ausrüstung.
Im Klartext: Je Pflegeeinrichtung bzw. IK-Nummer werden bis zu 12.000 EUR gefördert.
Gefördert werden: Beratungskosten, Leasingkosten, Anschaffungen im Bereich IT, Hard- und Software sowie Schulungen.
Mehr Informationen dazu gibt es hier.